Ich führe meine Praxis als reine Privatpraxis. Deswegen werden die Kosten für eine Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht getragen. Bei Fragen zu den Kosten kontaktieren Sie mich gerne!

Private Krankenversicherung/ Beihilfe

Übernahme abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag.


  • Kosten für die Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP ab 04.2020) und den Abrechnungsempfehlungen: Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen ab 07.2024 (s. unten)
  • In der Regel von der priv. Krankenkasse/Beihilfe übernommen
  • Informieren Sie sich bitte schon vor dem Erstgespräch über die Antragsformalitäten und ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung/Beihilfestelle getragen werden!
 

Häufige Ziffern in der Verhaltenstherapie:

Sprechstunde: GOP 2 x 812a (je 25 min/67,03 €. In der Regel 2 × 25 = 50 Min.) je Sitzung = 134,06 €

Probatorik: GOP 870 + 801a (inkl. psych. Befund, 4 – 5 Sitzungen je nach Krankenkasse) je Sitzung = 100,55 € + 33,52 € = 134,07 €

Biographische Anamnese: GOP 860/860a + 801a = 123,34 € + 33,52 € = 156,86 €

Vertiefte Exploration: GOP 807a (einmalig) = 53,62 €

Psychologisch Diagnostisches Interview, Testbatterien: GOP 855a, je = 75,75 €

Einleitung/Verlängerung Psychotherapie: GOP 808 = 53,52 €

Bericht an den Gutachter: GOP 85a (wenn notwendig), je Stunde, zzgl. Seiten, Ausdruck = 67,03 €

Akuttherapie (bis zu 12 Sitzungen), Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) GOP 2 x 812a + 801a (s.o.) je Sitzung = 134,06 € + 33,52 € = 167,58 €

Langzeittherapie (bis zu 60 x): GOP 870 + 801a (s.o.) je Sitzung = 100,55 € + 33,52 € = 134,07 €

Eingehendes therapeutisches Gespräch: GOP 804a = 20,11 €

Alle Sätze sind hier mit nicht gesteigerten, regulären Sätzen (1.8/2.3-fachen) dargelegt. Bei komplexen Behandlungen und erhöhten Anforderungen (z.B. multiple Diagnosen, besondere Therapieverfahren, akute Symptomverschlechterungen) kann sich der Satz für Sitzungen bis zu einem 3.5-fachen Satz erhöhen, so wie es die GOP vorsieht. Für eine Einzelsitzung in der Langzeittherapie kann dies dann z. B. 186,52 € bei einem 3.5-fachen Steigerungssatz bedeuten. Es kann in solchen einzelnen Fällen der Steigerung für Sie zu Zuzahlungen kommen. Alle Kosten werden transparent mit Ihnen kommuniziert.

Selbstzahler: Einzelsetting GOP 870 (3.5-facher Satz, Honorarvereinbarung) je Sitzung = 153,00 €

Paartherapie: GOP 870 (4.0-facher Satz, Honorarvereinbarung) je Sitzung= 174,86 €.

Ausfallhonorar für fest vereinbarte Sitzungen: Jeweils 75 % des Honorars. Absagen bis zu 48 Stunden vor Sitzung ohne Ausfallhonorar.

Die Sitzungen sind von der ersten Sitzung an kostenpflichtig.